Der Regierungsrat sieht keine Notwendigkeit, über die Anordnungen des Bundes hin-ausgehende Massnahmen für den Kanton Schaffhausen festzulegen. Er wird die vom Bund beschlossenen Anordnungen rasch umsetzen. Die Behörden werden die Einhaltung der Massnahmen konsequent, aber mit Augenmass kontrollieren. Der Regierungsrat nimmt mit grosser Besorgnis zur Kenntnis, dass die Fallzahlen und die An-zahl Hospitalisationen drastisch zunehmen. Der Regierungsrat ruft die Schaffhauser Bevölkerung dazu auf, die Anordnungen strikte zu befolgen. Es wird kein Besuchsverbot in Spitälern und Heimen angeordnet. Die Entscheidung darüber bleibt in der Eigenverantwortung der einzelnen Institution. Ebenso werden den Spitälern keine Vorschriften bezüglich elektiver Eingriffe gemacht. Die Spitäler Schaffhausen haben entsprechende Vorkehrungen getroffen. Aufgrund der steigenden Hospitalisationen haben sie betriebli-che Umstellungen vorgenommen. Der Regierungsrat steht in engem Kontakt mit den Verantwortlichen der Spitäler Schaffhausen. Das Contact Tracing funktioniert im Kanton Schaffhausen weiterhin. Schaffhausen ist ein Grenzkanton. Der Regierungsrat begrüsst, dass die Grenzen offen bleiben. Der Regierungsrat dankt allen Schaffhauserinnen und Schaffhausern für die Mithilfe bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie und für die gelebte Solidarität jetzt und in der kommenden schwierigen Zeit. (eg)
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